Sie erhalten eine Einzel- Teil- Gesamtrechnung, der erbrachten Leistungen abhängig vom Therapeuten und können diese im Anschluss zusammen mit Ihrer Orignalverordung und der Bewilligung bei der für Sie zuständigen Krankenkasse einreichen.
Sie bekommen von der für Sie zuständigen Krankenkasse den Tarif anteilsmäßig refundiert.